Die schlechte Nachricht vorab: Die Möglichkeit von Vergleichen zur Vermeidung einer Insolvenz wird gemeinhin überschätzt. Dies nicht, weil Vergleiche nicht möglich wären. Sondern, weil es zu Vergleichen oftmals wirtschaftlich günstigere Möglichkeiten gibt!
Grundsätzlich sind Vergleiche einer Insolvenz vorzuziehen. Dies muss aber mit wirtschaftlicher Vernunft betrieben werden.
Zudem besteht das Problem, dass zum Beispiel öffentliche Gläubiger oftmals gar nicht verzichten (=Vergleich), sondern nur Stundungen/Raten anbieten dürfen. Häufig wird auch der Fehler gemacht, dass bei der Überlegung für Vergleichsverhandlungen die „Kosten der Schulden“ nicht hinreichend berücksichtigt werden oder noch nicht alle Schulden bekannt sind. Oder: Die eigene Leistungsfähigkeit wird überschätzt.
Dies vorausgeschickt sind Vergleiche, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, immer eine Option. Die Erfolgsaussichten werden maßgeblich bestimmt von der Gläubigerstruktur und der finanziellen Leistungsfähigkeit. Zudem von der Einhaltung der Ratenzahlungen und der Seriosität des unterbreitenten Angebotes.
Bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften muss ferner berücksichtigt werden, dass in Vergleichen in der Regel der Geschäftsführer/Vorstand bzw. die Gesellschafter mit einbezogen werden müssen, da hier meist eine persönliche Haftung neben der Gesellschaft besteht.
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