Kosten
Die Tätigkeiten und der Aufwand im Bereich der Privaten Insolvenz, der Vergleichsverhandlung, Sanierungsberatung und sonstigen Beratungen sind sehr unterschiedlich. Daher bieten wir auch unterschiedliche Formen der Vergütung unserer Tätigkeiten an.
Aber eines vornweg: Der Nutzen einer Sache sollte ihren Wert regeln!
Private Insolvenz
Im Bereich der Privaten Insolvenz arbeiten wir mit festen Pauschalen. Diese bestimmen sich zum einen nach der Anzahl der Gläubiger, der Höhe Ihrer Schulden und den zu erwartenden rechtlichen Problemen während des Verfahrens. Auch beeinflussen potentielle Vorsatzforderungen oder vorhandens Vermögen was erhalten werden soll (Immobilien, Versicherungen, Pkw etc.) den Beratungsaufwand und die Kosten.
Wir klären aber die Kosten mit ihnen verbindlich im zumeist kostenfreiem Erstgespräch.
Firmeninsolvenz
Hier gilt in etwa das oben geschriebene. Jedoch können hier die Kosten zusätzlich durch laufende betriebliche Tätigkeiten, den Erhalt dieser Tätigkeiten und generell die aufwendigen Besonderheiten von Betriebsfortführungen beeinflusst werden. Auch hier klären wir mit ihnen verbindlich die Kosten vor einer Beauftragung.
Vergleichsverhandlungen
Im Rahmen der Vergleichsverhandlung eignet sich meist die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Gern sind wir aber auch bereit, über eine Pauschal- oder Erfolgsvergütung und Stundensätze abzurechnen.
Sanierungsberatung
Im Bereich der Sanierungsberatung bieten wir ebenfalls die Abrechnung nach Pauschalen an. Jedoch hat sich in diesem Bereich gezeigt, dass am zweckmäßigsten die Vereinbarung von Stundensätzen (bei minutengenauer Abrechnung) mit monatlicher Rechnung und Tätigkeitsübersicht ist. Unsere Stundensätze beginnen bei einem Betrag von EUR 180,00 pro Stunde in diesem rechtlichen Bereich.
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